1. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Mönchengladbach vom 11.03.2008 -
a) Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 2.523,40 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.06.2008 zu zahlen.
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