1. Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 20. Oktober 2014 - 9 Sa 97/14 - insoweit aufgehoben, als es die Beklagte zur Zahlung eines über 2.550,05 Euro brutto hinausgehenden Betrages nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 29. März 2013 verurteilt hat.
2. Die weitergehende Revision der Beklagten und die des Klägers gegen das vorgenannte Urteil des Landesarbeitsgerichts werden zurückgewiesen.
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