LAG Hamm - Urteil vom 05.06.2015
10 Sa 67/15
Normen:
§ 74 Abs, 1, Abs. 2 HGB;
Fundstellen:
ArbRB 2016, 7
Vorinstanzen:
ArbG Rheine, vom 27.11.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Ca 1218/14

Auslegung eines Arbeitsvertrages hinsichtlich eines Wettbewerbsverbots ohne Karenzentschädigung

LAG Hamm, Urteil vom 05.06.2015 - Aktenzeichen 10 Sa 67/15

DRsp Nr. 2015/19072

Auslegung eines Arbeitsvertrages hinsichtlich eines Wettbewerbsverbots ohne Karenzentschädigung

Enthält der Arbeitsvertrag neben einem Wettbewerbsverbot ohne Karenzentschädigungszusage eine salvatorische Ersetzungsklausel, kann diese zu einem wirksamen nachvertraglichen Wettbewerbsverbot mit der Zusage einer Karenzentschädigung in gesetzlicher Höhe führen.

Tenor

1.

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Rheine vom 27.11.2014, Az. 4 Ca 1218/14, wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

2.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

§ 74 Abs, 1, Abs. 2 HGB;

Tatbestand

Die Parteien streiten um die Zahlung einer Karenzentschädigung.

Die Beklagte ist ein Unternehmen der Kühl- und Gefriertechnik und Lieferant für steckerfertige Kühlgeräte. Von verschiedenen Herstellern werden weltweit in Lizenz für die Beklagte Produkte gebaut, die die Beklagte unter dem Markennamen "F" international vertreibt. An ihrem Betriebssitz in F1 beschäftigt die Beklagte ca. 15 Mitarbeiter.

Die Klägerin war bei der Beklagten vom 26.05.2008 bis zum 31.12.2013 aufgrund Anstellungsvertrages vom 20.05.2008 (Bl. 12 ff. d.A.) als Industriekauffrau beschäftigt. Der Arbeitsvertrag, der von Rechtsanwälten der Beklagten ausgearbeitet worden ist, enthält unter anderem folgende Regelungen:

§ 10 Wettbewerbsverbot

1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10.