1)Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeits-
gerichts Essen vom 31.08.2010 -
kostenpflichtig zurückgewiesen.
2)Die Revision wird für den Kläger zugelassen.
Die Parteien streiten über die Verpflichtung der Beklagten, hinsichtlich der Vergütung des Klägers die Entgelttabelle des Entgelttarifvertrages der Metall- und Elektroindustrie Hessen in der derzeit gültigen Fassung anzuwenden.
Der Kläger ist seit dem 30.06.1971 im Anschluss an ein Ausbildungsverhältnis bei der Beklagten beschäftigt und arbeitet seit dem 01.12.1997 als Montageprojektleiter in deren Niederlassung in F.. Auf das Arbeitsverhältnis der Parteien finden kraft arbeitsvertraglicher Vereinbarung die Tarifverträge der Metall- und Elektroindustrie für das Tarifgebiet Hessen Anwendung.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|