Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 3. Dezember 2010 - 9 Sa 334/10 - wird zurückgewiesen.
Die Beklagte hat die Kosten der Revision zu tragen.
Von Rechts wegen!
Die Parteien streiten darüber, ob die Beklagte verpflichtet ist, den Kläger von Gas- und Stromkosten iHv. 25 vH freizustellen.
Der im Juli 1948 geborene Kläger war seit dem 1. April 1963 bei der Wuppertaler Stadtwerke AG (im Folgenden: WSW AG) beschäftigt. Auf das Arbeitsverhältnis des Klägers fanden ua. der
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