Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 12.01.2012 -
Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten über die Auslegung und Wirksamkeit einer tariflichen Regelung zum Zuschlag für Nachtarbeit.
Der Kläger war zunächst ab 1. September 2001 bei der T-
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