LAG Köln - Urteil vom 21.06.2005
9 Sa 90/05
Normen:
BetrVG § 112 Abs. 1 ;
Vorinstanzen:
ArbG Bonn, vom 18.11.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 1031/04

Auslegung ungenauer und unsystematischer Sozialpläne

LAG Köln, Urteil vom 21.06.2005 - Aktenzeichen 9 Sa 90/05

DRsp Nr. 2005/17620

Auslegung ungenauer und unsystematischer Sozialpläne

»Bei der Auslegung eines teilweise ungenau und nicht systematisch abgefassten Sozialplans ist maßgeblich auf den erkennbaren Sinn und Zweck einer darin enthaltenen Abfindungsregelung abzustellen.«

Normenkette:

BetrVG § 112 Abs. 1 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten über eine Sozialplanabfindung.