ArbG Bonn, vom 18.11.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 1031/04
Auslegung ungenauer und unsystematischer Sozialpläne
LAG Köln, Urteil vom 21.06.2005 - Aktenzeichen 9 Sa 90/05
DRsp Nr. 2005/17620
Auslegung ungenauer und unsystematischer Sozialpläne
»Bei der Auslegung eines teilweise ungenau und nicht systematisch abgefassten Sozialplans ist maßgeblich auf den erkennbaren Sinn und Zweck einer darin enthaltenen Abfindungsregelung abzustellen.«