LSG Baden-Württemberg - Urteil vom 13.12.2011
L 11 R 3679/11
Normen:
BGB § 133; SGG § 106 Abs. 1; SGG § 144 Abs. 1; SGG § 145 Abs. 1; SGG § 151;
Vorinstanzen:
SG Freiburg, - Vorinstanzaktenzeichen 11 R 2563/08

Auslegung von Prozesserklärungen im sozialgerichtlichen Verfahren; Anforderungen an eine Berufung; Unzulässigkeit einer hilfsweise für den Fall der Nichtstatthaftigkeit der gleichzeitig eingelegten Berufung erhobenen Nichtzulassungsbeschwerde

LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 13.12.2011 - Aktenzeichen L 11 R 3679/11

DRsp Nr. 2012/2730

Auslegung von Prozesserklärungen im sozialgerichtlichen Verfahren; Anforderungen an eine Berufung; Unzulässigkeit einer hilfsweise für den Fall der Nichtstatthaftigkeit der gleichzeitig eingelegten Berufung erhobenen Nichtzulassungsbeschwerde

1. Eine hilfsweise - für den Fall der Nichtstatthaftigkeit der gleichzeitig eingelegten Berufung - erhobene Nichtzulassungsbeschwerde ist unzulässig, weil es sich bei dieser Bedingung nicht um eine bloße unschädliche Bezeichnung eines innerprozessualen Bedingungsverhältnisses handelt.