I. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 25. September 2013 -
II. Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten über Ansprüche der Klägerin aus dem auf ihr Arbeitsverhältnis anwendbaren, zwischen der L. Lufttransport-Unternehmen GmbH & Co. KG und der Deutschen Angestellten Gewerkschaft geschlossenen Tarifvertrag "Übergangsversorgung für das Bordpersonal L.", zuletzt in der Fassung vom 3. Dezember 1997 (im Folgenden: TV-ÜV, Anlage K 3, Bl. 46 ff. d. A.), den die Beklagte zum 31. Dezember 2012 gekündigt hat.
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