LAG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 17.12.2004
8 Sa 539/04
Normen:
BGB § 611 ; BetrVG § 112 ;
Vorinstanzen:
ArbG Kaiserslautern, vom 29.04.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Ca 254/04

Ausschluss von Sozialplanansprüchen durch Erledigungsklausel in Aufhebungsvertrag

LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 17.12.2004 - Aktenzeichen 8 Sa 539/04

DRsp Nr. 2006/1676

Ausschluss von Sozialplanansprüchen durch Erledigungsklausel in Aufhebungsvertrag

Ansprüche aus dem Beschäftigungsverhältnis sind auch solche, die mit einem Sozialplan in Verbindung stehen und werden von der Erledigungsklausel eines Aufhebungsvertrages erfasst.

Normenkette:

BGB § 611 ; BetrVG § 112 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten über die Verpflichtung zur Zahlung einer Abfindung aus einem Sozialplan.

Die Klägerin war seit dem 14.09.1998 als kaufmännische Angestellte bei der Beklagten beschäftigt.

Im Herbst 2003 wurde zwischen der Beklagten und dem Gesamtbetriebsrat eine "Betriebsvereinbarung" über einen Interessenausgleich und Sozialplan" abgeschlossen.

Im Interessenausgleich heißt es u. a.:

§ 3 Gegenstand

Die Geschäftsführung beabsichtigt, die Wirtschaftlichkeit des Unternehmens und den Erhalt der Baumarktsparte durch eine Optimierung der Personalkostenstruktur langfristig zu sichern. Dies soll u. a. durch die Verringerung von Arbeitsstunden, Abbau von Führungsstrukturen sowie durch sonstige Maßnahmen zur Senkung der Personalkosten erfolgen.

§ 4 Unterrichtung und Beteiligung der Betriebsräte

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