LAG München - Urteil vom 23.10.2008
3 Sa 513/08
Normen:
MTV für die Arbeitnehmer des Bayerischen Groß- und Außenhandels § 18 ; TVG § 5 ; NachwG § 2 ; BGB § 242 ; BGB § 280 ; BGB § 286 ;
Vorinstanzen:
ArbG München, vom 29.04.2008 - Vorinstanzaktenzeichen 21 Ca 10433/07

Ausschlussfrist

LAG München, Urteil vom 23.10.2008 - Aktenzeichen 3 Sa 513/08

DRsp Nr. 2008/22040

Ausschlussfrist

»1. Die normative Wirkung von für allgemeinverbindlich erklärten tarifvertraglichen Bestimmungen in Außenseiter-Arbeitsverhältnissen ist nicht davon abhängig, dass die betreffende Tarifnorm für die Arbeitnehmerseite "günstig" ist. 2. Eine Klausel im Arbeitsvertrag, dass, soweit im Arbeitsvertrag keine besonderen Vereinbarungen getroffen worden sind, "in Ergänzung hierzu" die Bestimmungen eines - hinreichend genau bezeichneten - Tarifvertrags "zum Vertragsinhalt gemacht" werden, genügt der Nachweispflicht des § 2 Abs.1 Satz 2 Nr.10 NachwG

Normenkette:

MTV für die Arbeitnehmer des Bayerischen Groß- und Außenhandels § 18 ; TVG § 5 ; NachwG § 2 ; BGB § 242 ; BGB § 280 ; BGB § 286 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten um Ansprüche der Klägerin auf Arbeitsentgelt aus dem Gesichtspunkt des Annahmeverzuges.