Die Parteien streiten über Annahmeverzugsansprüche.
Der 1961 geborene Kläger ist seit 10. August 1995 bei der Beklagten bzw. deren Rechtsvorgängerin als Handflämmer auf dem Gelände der S beschäftigt. Er ist Mitglied der IG Metall und des Betriebsrats. Der Kläger erhielt einen Stundenlohn sowie eine von seiner individuellen Leistung abhängige Prämie.
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