Die Berufung des Beklagten gegen das Teil-Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 08.11.2011 in Sachen12 Ca 4336/11 wird kostenpflichtig zurückgewiesen, und zwar wegen eines offensichtlichen Schreibfehlers in Ziffer 4 des Urteils mit der klarstellenden Maßgabe, dass Ziffer 4 wie folgt korrekt lautet:
Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.636,47 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basissatz seit dem 01.08.2010 zu zahlen und eine entsprechende Abrechnung zu erteilen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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