LAG Schleswig-Holstein - Urteil vom 03.06.2008
5 Sa 22/08
Normen:
BGB § 626 ; BGB § 611 Abs. 1 ;
Vorinstanzen:
ArbG Neumünster, vom 12.12.2008 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Ca 1479 b/05

Außerordentliche Kündigung; Ausspähen des E-Mail-Accounts des Arbeitgebers - Kündigung; außerordentlich; E-Mail; Arbeitgeber; E-Mail-Account; Datengeheimnis; Ausspähen

LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 03.06.2008 - Aktenzeichen 5 Sa 22/08

DRsp Nr. 2008/20002

Außerordentliche Kündigung; Ausspähen des E-Mail-Accounts des Arbeitgebers - Kündigung; außerordentlich; E-Mail; Arbeitgeber; E-Mail-Account; Datengeheimnis; Ausspähen

»Der unbefugte Zugriff in den E-Mail-Account des Arbeitgebers ist grundsätzlich geeignet, eine außerordentliche Kündigung auch ohne vorherige Abmahnung zu rechtfertigen.«

Normenkette:

BGB § 626 ; BGB § 611 Abs. 1 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten über die Rechtmäßigkeit einer außerordentlichen Kündigung sowie um Rückzahlung gezahlten Gehaltes.

Die 37-jährige Klägerin ist ledig und zwei Kindern unterhaltsverpflichtet. Sie ist bei dem Beklagten, der eine Hautarztpraxis betreibt, seit dem 01.04.2005 als Assistentin der Geschäftsleitung zu einem Bruttomonatsgehalt von EUR 5.000,-- beschäftigt.