LAG Frankfurt/Main - Urteil vom 10.06.2021
13 Sa 1605/20
Normen:
§ 626 BGB;
Vorinstanzen:
ArbG Frankfurt/Main, vom 21.10.2020 - Vorinstanzaktenzeichen 14 Ca 977/20

Außerordentliche Kündigung des Anstellungsverhältnisses des Geschäftsführers eines Vereins wegen Vergütung ehrenamtlich zu erbringender Leistungen eines VorstandsmitgliedsZurechnung der Kenntnis von den Kündigungsgründen innerhalb des Vorstands eines Vereins

LAG Frankfurt/Main, Urteil vom 10.06.2021 - Aktenzeichen 13 Sa 1605/20

DRsp Nr. 2022/12398

Außerordentliche Kündigung des Anstellungsverhältnisses des Geschäftsführers eines Vereins wegen Vergütung ehrenamtlich zu erbringender Leistungen eines Vorstandsmitglieds Zurechnung der Kenntnis von den Kündigungsgründen innerhalb des Vorstands eines Vereins

Einzelfall einer wirksamen fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund.Die Kenntnis des kündigunsrelevanten Sachverhalts eines der Vorstandsmitglieder wird zwar den übrigen Vorstandsmitgliedern zugerechnet. Danach wäre die Kündigungserklärungsfrist hier nicht gewahrt gewesen. Dem Berufen des Klägers auf die fehlende Einhaltung der Kündigungserklärungsfrist steht der Einwand rechtsmissbräuchlichen Verhaltens (§ 242 BGB) entgegen wegen kollusiven Zusammenwirkens eines der Vorstandsmitglieder mit dem KIäger zum Nachteil des beklagten Vereins.

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 21. Oktober 2020 – 14 Ca 977/20 – wird hinsichtlich der Anträge zu 5., 6., 7., 10. und 11. als unzulässig verworfen und im Übrigen zurückgewiesen.

Der Kläger hat die Kosten der Berufung zu tragen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

§ 626 BGB;

Tatbestand