Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Dortmund vom 27.09.2013 -
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über die Rechtwirksamkeit zweier Kündigungen und den Fortbestand ihres Arbeitsverhältnisses.
Der 1960 geborene Kläger, geschieden und Vater eines Kindes, ist seit dem 01.11.1987 Beamter der Bundesrepublik Deutschland mit der Dienstbezeichnung Postamtmann, entsprechend der Besoldungsgruppe A 11.
Nach der Privatisierung der Deutschen Bundespost war der Kläger zunächst Beamter der Deutsche Postbank AG und in deren Betriebe eingegliedert.
1. 2. 3. 4.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|