LAG Köln - Urteil vom 30.10.2006
14 Sa 158/06
Normen:
BGB § 626 Abs. 1 ; BAT § 54 ;
Vorinstanzen:
ArbG Köln, vom 16.08.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 17 Ca 7507/04

Außerordentliche Kündigung einer nachlässigen Patientenbetreuerin bei ordentlicher Unkündbarkeit

LAG Köln, Urteil vom 30.10.2006 - Aktenzeichen 14 Sa 158/06

DRsp Nr. 2007/987

Außerordentliche Kündigung einer nachlässigen Patientenbetreuerin bei ordentlicher Unkündbarkeit

»1. An eine außerordentliche Kündigung bei ordentlicher Unkündbarkeit sind strenge Maßstäbe anzulegen (im Anschluss an BAG, Urteil vom 11.03.1999 - 2 AZR 427/08 - AP Nr. 150 zu § 626 BGB).2. Eine solche außerordentliche Kündigung kommt in Betracht, wenn eine Patientenbetreuerin in einer Vielzahl von Fällen unter Gefährdung der Gesundheitsinteressen der Patienten ihre Arbeit nicht oder nachlässig verrichtet und insgesamt vier Abmahnungen zu keiner Besserung führen.«

Normenkette:

BGB § 626 Abs. 1 ; BAT § 54 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten in der Berufungsinstanz, nach dem ein zusätzlicher Streitpunkt zwischen den Parteien - die Erteilung eines Zwischenzeugnisses - durch die insoweit rechtskräftig gewordene erstinstanzliche Entscheidung erledigt ist, über die Rechtswirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung.

Die am 21.05.1959 geborene Klägerin war seit dem 02.01.1989 als Diplom Sozialarbeiterin für die Beklagte tätig.