LAG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 30.11.2009
5 Sa 440/09
Normen:
BGB § 626 Abs. 1;
Vorinstanzen:
ArbG Mainz, vom 10.06.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 10 Ca 5/09

Außerordentliche Kündigung eines Auslieferungsfahrers bei wiederholtem Verkauf von Transportpaletten auf eigene Rechnung

LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 30.11.2009 - Aktenzeichen 5 Sa 440/09

DRsp Nr. 2010/6785

Außerordentliche Kündigung eines Auslieferungsfahrers bei wiederholtem Verkauf von Transportpaletten auf eigene Rechnung

Verkauft ein Auslieferungsfahrer trotz einschlägiger Abmahnung erneut Transportpaletten auf eigene Rechnung, bringt er damit seine mangelnde Vertragstreue und den Willen zur vorsätzlichen Zufügung von Schaden gegenüber der Arbeitgeberin und den Vertragspartnern der Arbeitgeberin zum Ausdruck; damit überwiegt auch bei bestehenden Unterhaltspflichten und einer Beschäftigungsdauer von sechzehn Jahren und neun Monaten das Interesse der Arbeitgeberin an der sofortigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses gegenüber dem Bestandsinteresse des Arbeitnehmers.

1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Mainz vom 10.06.2009 - 10 Ca 5/09 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.

2. Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BGB § 626 Abs. 1;

Tatbestand:

Die Parteien des vorliegenden Rechtsstreits streiten darüber, ob das zwischen ihnen bestehende Arbeitsverhältnis aufgrund einer außerordentlichen Arbeitgeberkündigung fristlos am 20.12.2008 sein Ende gefunden hat.