LAG Köln - Urteil vom 14.12.2011
3 Sa 347/11
Normen:
BGB § 626 Abs. 1;
Fundstellen:
EzA-SD 2012, 6
Vorinstanzen:
ArbG Köln, vom 20.01.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 6 Ca 4641/10

Außerordentliche Kündigung; Prüfungsreihenfolge; Verletzung der journalistischen Unabhängigkeit durch einen Redakteur

LAG Köln, Urteil vom 14.12.2011 - Aktenzeichen 3 Sa 347/11

DRsp Nr. 2012/2073

Außerordentliche Kündigung; Prüfungsreihenfolge; Verletzung der journalistischen Unabhängigkeit durch einen Redakteur

1. Die Wirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung eines Arbeitsverhältnisses aus wichtigem Grund ist zweistufig zu prüfen. Zunächst ist maßgeblich, ob ein bestimmter Sachverhalt ohne die besonderen Umstände des Einzelfalls an sich geeignet ist, einen Kündigungsgrund zu bilden. Liegt ein solcher Sachverhalt vor, bedarf es der weiteren Prüfung, ob die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Einzelfalls unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile zumutbar ist oder nicht (ständige Rechtsprechung des BAG, zuletzt beispielsweise BAG, Urteil vom 09.06.2011 - 2 AZR 381/10 - NZA 2011, 1027). 2. Die Verletzung der journalistischen Unabhängigkeit durch einen Redakteur einer öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt kann ebenso wie die Abgabe einer inhaltlich falschen Ehrenerklärung des Redakteurs gegenüber dem Intendanten einen "an sich" geeigneten Kündigungsgrund im vorgenannten Sinn darstellen.

Tenor

1. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 20.01.2011 - 6 Ca 4641/10 - wird zurückgewiesen.

2. Die Beklagte hat die Kosten der Berufung zu tragen.

3. Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BGB § 626 Abs. 1;

Tatbestand