Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 11. Januar 2008 - 11 Sa 973/07 - aufgehoben.
Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten der Revision - an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen.
Von Rechts wegen!
Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung mit Auslauffrist und die vorläufige Weiterbeschäftigung des Klägers.
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