Aussetzung des Verfahrens bei nichtfunktionsfähigem Betriebsrat
LAG Frankfurt/Main, Beschluss vom 01.12.2005 - Aktenzeichen 9 TaBV 70/05
DRsp Nr. 2006/19733
Aussetzung des Verfahrens bei nichtfunktionsfähigem Betriebsrat
»Das Verfahren ist auf Antrag des Verfahrensbevollmächtigten des Betriebsrats gemäß §§ 241, 246ZPO auszusetzen, wenn wegen Amtsniederlegung der Betriebsratsmitglieder und Verhinderung der Ersatzmitglieder der Betriebsrat nicht funktionsfähig ist.«