LAG Düsseldorf - Urteil vom 26.07.2011
8 Sa 347/11
Normen:
GG Art. 3 Abs. 1; Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten der Länder in den TV-L und zur Regelung des Übergangsrechts (TVÜ-Länder) § 8 Abs. 3;
Vorinstanzen:
ArbG Düsseldorf, vom 14.01.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 10 Ca 5486/10

Auswirkungen des den Gleichbehandlungsgrundsatz verletzenden Fehlens eines Sachgrundes im Zusammenhang mit dem Höhergruppierungsgewinn in § 8 Abs. 3 TVÜ-Länder

LAG Düsseldorf, Urteil vom 26.07.2011 - Aktenzeichen 8 Sa 347/11

DRsp Nr. 2012/2062

Auswirkungen des den Gleichbehandlungsgrundsatz verletzenden Fehlens eines Sachgrundes im Zusammenhang mit dem Höhergruppierungsgewinn in § 8 Abs. 3 TVÜ-Länder

1. Zur Auslegung der Regelungen des sog. Höhergruppierungsgewinns in § 8 Abs. 3 TVÜ-Länder in der Fassung des Änderungs-Tarifvertrages Nr. 2 zum TVÜ-Länder vom 01.03.2009. 2. Verstößt eine tarifvertragliche Regelung wegen Fehlens eines die unterschiedliche Behandlung rechtfertigenden Sachgrundes gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz, führt die Anwendung der Regelung jedoch nur zu einer ungerechtfertigten Besserstellung eines kleinen Teils der normunterworfenen Arbeitnehmer, gebietet der Gleichbehandlungsgrundsatz nicht, die sachwidrige Begünstigung auf alle Arbeitnehmer auszudehnen (keine Angleichung nach oben, im Anschluss an BAG vom 13.02.2002 - 5 AZR 713/00).

Tenor

1.Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 14.01.11 - Az. 10 Ca 5486/10 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

2.Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

GG Art. 3 Abs. 1; Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten der Länder in den TV-L und zur Regelung des Übergangsrechts (TVÜ-Länder) § 8 Abs. 3;

Tatbestand