BAG - Urteil vom 16.05.2012
4 AZR 320/10
Normen:
ZPO § 563 Abs. 3; Richtlinie 2001/23/EG Art. 3 Abs. 3; BGB § 307 Abs. 1 S. 2; BGB § 612a; BGB § 613a Abs. 1 S. 1, 2, 3; TVG § 1 Abs. 1; TVG § 3 Abs. 1; TVG § 4 Abs. 1; Tarifvertrag zur Sanierung und zur Beschäftigungssicherung (TV Sanierung vom 14. Oktober 2004) § 10 Abs. 3; Tarifvertrag über tarifliche Zusatzzahlung (TV Zusatzzahlung vom 14. Oktober 2004) § 2;
Fundstellen:
ZInsO 2012, 1895
Vorinstanzen:
LAG Sachsen-Anhalt, vom 10.03.2010 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Sa 215/09
ArbG Dessau-Roßlau, vom 13.05.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 1 Ca 73/09

Auswirkungen eines Betriebsübergangs auf tarifvertragliche Zusatzzahlung

BAG, Urteil vom 16.05.2012 - Aktenzeichen 4 AZR 320/10

DRsp Nr. 2012/15293

Auswirkungen eines Betriebsübergangs auf tarifvertragliche Zusatzzahlung

1. Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Sachsen-Anhalt vom 10. März 2010 - 4 Sa 215/09 - aufgehoben.

2. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Dessau-Roßlau vom 13. Mai 2009 - 1 Ca 73/09 - abgeändert. Die Klage wird abgewiesen.

3. Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

Von Rechts wegen!

Normenkette:

ZPO § 563 Abs. 3; Richtlinie 2001/23/EG Art. 3 Abs. 3; BGB § 307 Abs. 1 S. 2; BGB § 612a; BGB § 613a Abs. 1 S. 1, 2, 3; TVG § 1 Abs. 1; TVG § 3 Abs. 1; TVG § 4 Abs. 1; Tarifvertrag zur Sanierung und zur Beschäftigungssicherung (TV Sanierung vom 14. Oktober 2004) § 10 Abs. 3; Tarifvertrag über tarifliche Zusatzzahlung (TV Zusatzzahlung vom 14. Oktober 2004) § 2;

Tatbestand:

Die Parteien streiten nach einem Betriebsübergang um eine Zusatzzahlung.

Die Klägerin, seit dem 1. September 2006 Mitglied der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di, ist seit dem 15. Mai 2001 bei der Beklagten und ihrer Rechtsvorgängerin, der N V AG, als Telefon-Sachbearbeiterin im Callcenter mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von zuletzt 31,75 Stunden teilzeitbeschäftigt.

Im Arbeitsvertrag vom 15. Mai 2001 heißt es ua.:

"8. Die Vorschriften der jeweils gültigen Tarifverträge, ... sind in ihrer jeweiligen Fassung Inhalt dieses Vertrages. ...

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