Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Sozialgerichts Frankfurt (Oder) vom 30. Juli 2021 aufgehoben.
Die Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, die mit Bescheid vom 5. November 2020 festgestellte Regelaltersrente für die Zeit ab 27. April 2021 in voller Höhe zu zahlen.
Die Antragsgegnerin trägt die außergerichtlichen Kosten des Antragstellers im gesamten Verfahren.
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