BAG vom 04.12.1986
6 ABR 48/85
Normen:
ArbGG § 83 ;
Fundstellen:
DB 1987, 232
DRsp VI(646)128e

BAG - 04.12.1986 (6 ABR 48/85) - DRsp Nr. 1992/6256

BAG, vom 04.12.1986 - Aktenzeichen 6 ABR 48/85

DRsp Nr. 1992/6256

Beteiligten-Stellung des Arbeitgebers in einem Ä von Arbeitnehmern oder einer Gewerkschaft geführten Betriebsratswahl-Anfechtungsverfahren.

Normenkette:

ArbGG § 83 ;

»... Nach der ständ. Rechtspr. des BAG ist Beteiligter in einem arbeitsgerichtlichen Beschlußverfahren, wer von der zu erwartenden Entscheidung in seinem betriebsverfassungsrechtlichen Recht oder Rechtsverhältnis unmittelbar betroffen oder berührt wird (BAGE 37, 31; 39, 102 ..). Diese Voraussetzungen sind beim ArbGeber im [vom ArbNehmer oder von einer Gewerkschaft geführten] Wahlanfechtungsverfahren gegeben. Denn damit wird entschieden, ob das zwischen ihm und dem gewählten Betriebsrat bestehende betriebsverfassungsrechtliche Rechtsverhältnis aufgelöst wird oder nicht (BAGE 48, 96; Dietz/Richardi, BetrVG, 6. Aufl., § 19 Rz. 46 ..).«

Teilabdruck zu Fragen der Wahlanfechtung: VI (642) 244 c-d.

Fundstellen
DB 1987, 232
DRsp VI(646)128e