Die Parteien streiten um die Höhe des dem Kläger zustehenden Tariflohnes.
Der am 6. Oktober 1939 geborene Kläger war zunächst seit dem Jahre 1973 als Viehpfleger/Schweinemast, zeitweise auch als Brigadier, in dem Volkseigenen Gut (VEG) Tierproduktion S tätig und wechselte aufgrund Überleitungsvertrages zum 1. Januar 1984 als Viehpfleger/Schweinemast zum VEG H L, der Rechtsvorgängerin der Beklagten. Nach dem schriftlichen Arbeitsvertrag hatte der Kläger für die vereinbarte Arbeitsaufgabe entsprechend "RKV VEG" (Rahmenkollektivvertrag über die Arbeits- und Lohnbedingungen der Werktätigen der volkseigenen Betriebe der industriemäßigen Tierproduktion; Reg. -Nr. 167/75) Lohn nach der "Lohngruppe V" zu erhalten.
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