BAG vom 12.06.1986
6 ABR 67/84
Normen:
BetrVerfG § 74 Abs.2 S.3;
Fundstellen:
DB 1987, 1898
DRsp VI(642)250c-d

BAG - 12.06.1986 (6 ABR 67/84) - DRsp Nr. 1992/6318

BAG, vom 12.06.1986 - Aktenzeichen 6 ABR 67/84

DRsp Nr. 1992/6318

Begriff der Ä dem Betriebsrat verbotenen Ä innerbetrieblichen parteipolitischen Betätigung (Abs. 2 Satz 3) (d) erfaßt auch das Aushängen gewerkschaftlicher Flugblätter zur Verteidigungs-, Rüstungs- und Friedenspolitik (hier: Aktionen gegen die Raketenstationierung).

Normenkette:

BetrVerfG § 74 Abs.2 S.3;

Vorinstanzen: ArbG Stuttgart, DB 1984,835 Ä hier: VI(642)222a; LAG Baden-Württemberg, DB 1985,46

»... Die AntrSt. [ArbGeber] kann von dem AntrG. [Betriebsrat] verlangen, es zu unterlassen, die .. Flugblätter [der IG Druck und Papier] zur Raketenstationierung, Nachrüstung in der Bundesrepublik, Gründung betrieblicher Friedensinitiativen und Bildung einer atomwaffenfreien Zone des Betriebs am Schwarzen Brett des Betriebsrats auszuhängen. ...

(c) Nach § 74 Abs. 2 Satz 3 BetrVG [BetrVerfG] haben sich ArbGeber und Betriebsrat jeder parteipolitischen Betätigung im Betrieb zu enthalten. ... Das absolute Verbot parteipolitischer Betätigung hat nicht nur den Sinn, den Betriebsfrieden zu wahren, sondern es sichert u. a. auch die parteipolitische Neutralität des Betriebsrats, weil die ArbNehmer des Betriebes im Kollektiv der Arbeitnehmerschaft, dem sie sich nicht entziehen können, in ihrer Meinungs- und Wahlfreiheit als Staatsbürger nicht beeinflußt werden sollen. ...