BAG vom 13.09.1984
6 ABR 43/83
Normen:
BetrVerfG §§ 1, 4, 19;
Fundstellen:
BB 1985, 997
DB 1985, 711
DRsp VI(642)229a

BAG - 13.09.1984 (6 ABR 43/83) - DRsp Nr. 1992/6550

BAG, vom 13.09.1984 - Aktenzeichen 6 ABR 43/83

DRsp Nr. 1992/6550

Anfechtbarkeit, nicht Nichtigkeit einer Betriebsratswahl als Folge einer Verkennung des Betriebsbegriffs.

Normenkette:

BetrVerfG §§ 1, 4, 19;

"...Die Verkennung des Betriebsbegriffs gemäß §§ 1, 4 BetrVG [BetrVerfG] hat nicht die Nichtigkeit, sondern bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 19 BetrVG nur die Anfechtbarkeit einer darauf beruhenden Betriebsratswahl zur Folge (ständ. Rechtspr., vgl. BAG [in]..DB 1978, 1452). Die Betriebsratswahl 1981 ist aber nicht angefochten worden. Kommt in einem Betrieb das Betriebsverfassungsgesetz zur Anwendung (vgl. dazu BAGE 41, 5) und wird eine Betriebswahl gemäß den gesetzl. Wahlvorschriften eingeleitet und durchgeführt, so stellt die Verkennung des Betriebsbegriffs gemäß §§ 1, 4 BetrVG allein keinen schwerwiegenden Verstoß gegen das gesetzl. Wahlrecht dar, der zur Nichtigkeit der Betriebsratswahl führt. ..."

Fundstellen
BB 1985, 997
DB 1985, 711