I. Der Kläger, handelnd unter der Firma Hermann F - , macht gegen den Beklagten, handelnd unter der Firmenbezeichnung Gottfried Z, Vergütungsansprüche für Bodenverlegearbeiten geltend, die er in A ausführte. Die Beklagte wiederum macht gegen den Kläger im Wege der Widerklage Schadensersatzsansprüche geltend. Der Wohnort des Klägers und A liegen im Bezirk des Arbeitsgerichts Regensburg, während der Beklagte im Bezirk des Arbeitsgerichts Weiden/Oberpfalz - Kammer Schwandorf - wohnt.
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