BAG vom 19.01.1984
6 ABR 19/83
Normen:
BetrVerfG § 74 Abs.1 S.1; SchwbG § 22 Abs.4 S.1;
Fundstellen:
DB 1984, 1529
DRsp VI(642)226a

BAG - 19.01.1984 (6 ABR 19/83) - DRsp Nr. 1992/6604

BAG, vom 19.01.1984 - Aktenzeichen 6 ABR 19/83

DRsp Nr. 1992/6604

Kein Recht des Vertrauensmannes der Schwerbehinderten auf Teilnahme an den Besprechungen zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber nach Abs. 1 Satz 1

Normenkette:

BetrVerfG § 74 Abs.1 S.1; SchwbG § 22 Abs.4 S.1;

"...Das LAG hat zu Unrecht angenommen, das vom AntrSt. [Vertrauensmann der Schwerbehinderten] behauptete Teilnahmerecht an den Besprechungen nach § 74 Abs. 1 BetrVG [BetrVerfG] ergebe sich aus § 22 Abs. 4 Satz 1 SchwbG. Nach § 22 Abs. 1 SchwbG hat zwar der Vertrauensmann der Schwerbehinderten das Recht, an allen Sitzungen u. a. des Betr-Rats und [von] dessen Ausschüssen beratend teilzunehmen. [Indessen] handelt es sich bei den zwischen dem Betriebsausschuß und der Betriebsleitung..stattfindenden gemeinsamen Besprechungen nach § 74 Abs. 1 BetrVG nicht um Sitzungen des Betriebsausschusses. ...