»... Der Erste Senat des BAG hat durch Urteil vom 22. 9. 1961 (BAGE 11, 270 ..) entschieden, daß der ArbGeber bei den Einstellungsverhandlungen mit einer ArbNehmerin grundsätzlich berechtigt ist, nach dem Bestehen einer Schwangerschaft zu fragen, und zwar ohne Rücksicht darauf, welchen Arbeitsplatz die Bewerberin einnehmen soll. ... Der ArbGeber hat ein erhebliches rechtliches und wirtschaftliches Interesse daran, bereits im Laufe der Einstellungsverhandlungen zu erfahren, ob die Bewerberin um den offenen Arbeitsplatz in anderen Umständen ist, damit er sich nicht unerwartet den Geboten des Mutterschutzrechts gegenübersieht. ... [Dieser] Auffassung und der im Schrifttum überwiegenden Meinung schließt sich der erk. Senat für den vorliegenden Sachverhalt [ausschließlich weibliche Bewerber für den Arbeitsplatz] an. ...
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