BAG vom 24.09.1986
7 AZR 669/84
Normen:
ArbGG § 72 ;
Fundstellen:
AP Nr. 12 zu § 72 ArbGG 1979
BAGE 53, 105
BB 1986, 2420
DB 1987, 183
DRsp VI(646)128c
EzA § 554 ZPO Nr. 4
NJW 1987, 341
NZA 1987, 341
SAE 1987, 164

BAG - 24.09.1986 (7 AZR 669/84) - DRsp Nr. 1992/6283

BAG, vom 24.09.1986 - Aktenzeichen 7 AZR 669/84

DRsp Nr. 1992/6283

Zulässige Einreichung einer Revisionsbegründung durch Telekopie unmittelbar beim BAG.

Normenkette:

ArbGG § 72 ;

»... Bis zum Ablauf der Revisionsbegründungsfrist ist beim BAG nur die vom Prozeßbevollmächtigten des Revisionsklägers Ä ohne Übermittlung der Deutschen Bundespost Ä eingereichte Telekopie eingegangen. Die Revisionsbegründung konnte formgerecht durch eine derartige Telekopie unmittelbar beim BAG eingereicht werden. ...

Die Rechtspr. hat von dem Grundsatz, daß Rechtsmittelschriften und Rechtsmittelbegründungsschriften handschriftlich unterschrieben sein müssen, bereits frühzeitig Ausnahmen zugelassen. [Wird ausgeführt] ...

Das BAG hat bereits in zwei Entscheidungen klargestellt, daß das Formerfordernis durch Übermittlung einer im Telebriefverfahren hergestellten Fernkopie, die dem Rechtsmittelgericht auf postalischem Weg zugeleitet wird, erfüllt ist (BAG, DB 1986, 1184 [hier: IV (412) 191 a-b]; BAGE 43, 46, 49 ..; vgl. auch BGHZ 79, 314; 87, 63). Das BAG hat bei neuen tatsächlichen Übermittlungsformen darauf abgestellt, welcher Grad von Formstrenge nach den jeweils maßgebenden Verfahrensvorschriften sinnvoll gefordert werden kann (BAGE 30, 86, 101). Bezogen auf