A. Der Arbeitgeber betreibt ein Unternehmen der metallverarbeitenden Industrie und stellt in seinem Werk G, in dem er zirka 2.850 Arbeitnehmer beschäftigt, Bremsanlagen für die Kraftfahrzeugindustrie her. Antragsteller ist der für das Werk G gewählte Betriebsrat.
Im Jahre 1988 faßte der Arbeitgeber den Entschluß, die Lackierung von Bremszylindern, mit der 23 seiner Arbeitnehmer beschäftigt waren, nicht mehr selbst auszuführen, sondern damit die Firma Hans H, Industrie-Service-G (ISG) zu beauftragen. Am 26. Oktober 1988 schloß der Arbeitgeber mit der Firma ISG einen Rahmenvertrag, in dem es u. a. heißt:
"1. Vertragsgegenstand
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