Der antragstellende Arbeitgeber und der Betriebsrat streiten über die Wirksamkeit eines Einigungsstellenspruchs, der bei dem Arbeitgeber, einer Verlagsgesellschaft, die unter anderem die Zeitung "H" herausgibt, die Verteilung der wöchentlichen Arbeitszeit von Redakteuren auf die einzelnen Wochentage und die Lage der Arbeitszeit regelt. Die Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit ist im Manteltarifvertrag (
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