VGH Bayern - Beschluss vom 12.02.2021
1 ZB 20.1186
Normen:
VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 1; BGB § 242;
Vorinstanzen:
VG München, vom 16.01.2020 - Vorinstanzaktenzeichen M 11 K 17.3753

Baugenehmigung für die Erweiterung der Verkaufsfläche eines Lebensmitteldiscountmarktes

VGH Bayern, Beschluss vom 12.02.2021 - Aktenzeichen 1 ZB 20.1186

DRsp Nr. 2021/4804

Baugenehmigung für die Erweiterung der Verkaufsfläche eines Lebensmitteldiscountmarktes

Tenor

I.

Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.

II.

Die Klägerin hat die Kosten des Zulassungsverfahrens zu tragen. Der Beigeladene trägt seine außergerichtlichen Kosten selbst.

III.

Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 36.060 Euro festgesetzt.

Normenkette:

VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 1; BGB § 242;

Gründe