BVerwG - Urteil vom 31.01.2008
2 C 31.06
Normen:
BGleiG § 1 § 12 § 13 ; BPersVG § 76 Abs. 2 Nr. 10 ;
Vorinstanzen:
VG Köln, vom 12.10.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 15 K 5150/05

Beamtenrecht: Einrichtung von Telearbeitsplätzen und Gleichstellung

BVerwG, Urteil vom 31.01.2008 - Aktenzeichen 2 C 31.06

DRsp Nr. 2008/6271

Beamtenrecht: Einrichtung von Telearbeitsplätzen und Gleichstellung

»1. Das Gleichstellungsgesetz verpflichtet die Dienststellen des Bundes, Arbeitszeiten und sonstige Rahmenbedingungen anzubieten, die Frauen und Männern die Vereinbarkeit von Familie und Erwerbsleben erleichtern. Diese generelle Pflicht entfällt nur, wenn zwingende dienstliche Belange entgegenstehen. 2. Zur Einrichtung von Telearbeitsplätzen sind die Dienststellen einzelnen Beamten gegenüber nach pflichtgemäßem Ermessen nur im Rahmen der dienstlichen Möglichkeiten verpflichtet. 3. Eine im Polizeivollzugsdienst der Bundespolizei tätige Beamtin hat, auch wenn sie als Fachlehrerin an einem Ausbildungs- und Fortbildungszentrum Polizeianwärter unterrichtet, keinen Anspruch auf Zuweisung eines Telearbeitsplatzes.«

Normenkette:

BGleiG § 1 § 12 § 13 ; BPersVG § 76 Abs. 2 Nr. 10 ;

Gründe: