OVG Lüneburg, vom 08.09.1987 - Vorinstanzaktenzeichen 4 A 130/84
VG Schleswig 10 A 15/81 - 9.7.1984,
Bedarfsgemeinschaft, Haftung auf Erstattung zu Unrecht geleisteter Sozialhilfe; Eheleute, Zustellung eines Verwaltungsakts; Erstattung zu Unrecht gewährter Sozialhilfe; Sozialhilfe, Erstattung zu Unrecht gewährter -; Zustellung eines Verwaltungsakts an Eheleute
BVerwG, Urteil vom 22.10.1992 - Aktenzeichen 5 C 65.88
DRsp Nr. 1993/3123
Bedarfsgemeinschaft, Haftung auf Erstattung zu Unrecht geleisteter Sozialhilfe; Eheleute, Zustellung eines Verwaltungsakts; Erstattung zu Unrecht gewährter Sozialhilfe; Sozialhilfe, Erstattung zu Unrecht gewährter -; Zustellung eines Verwaltungsakts an Eheleute
»1. Für die Wirksamkeit der Zustellung eines Verwaltungsakts an Eheleute genügt grundsätzlich nicht die Übergabe nur einer Ausfertigung des Verwaltungsakts.2. Wird Hilfe zum Lebensunterhalt, bei der nach § 11 Abs. 1 Satz 2 BSHG Einkommen eines Ehegatten berücksichtigt worden ist, das - für sich betrachtet - dessen Hilfebedürftigkeit ausschließt, rechtswidrig gewährt, besteht keine gesamtschuldnerische Haftung (auch) dieses Ehegatten auf Erstattung des rechtswidrig Geleisteten.«