VG Bremen, vom 03.05.2007 - Vorinstanzaktenzeichen K 1615/06
Bedarfsgemeinschaft; Individualisierungsgrundsatz
OVG Bremen, Beschluss vom 21.01.2008 - Aktenzeichen S2 S 209/07
DRsp Nr. 2008/4117
Bedarfsgemeinschaft; Individualisierungsgrundsatz
»Ein gerichtliches Vorgehen aller Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft ist nur dann erforderlich, um die für die Bedarfsgemeinschaft höchstmögliche Leistung zu erlangen, wenn die individuellen Leistungsansprüche aller Mitglieder berührt sind, wie dies etwa bei den Unterkunftskosten oder der Einkommensanrechnung der Fall sein kann (vgl. BSG, Urteil vom 07.11.2007, B 7b AS 8/06, NZS 2007, 328).«
Normenkette:
SGB II § 7 ;
Gründe:
Die Beschwerde bleibt erfolglos.
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