1. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Freiburg vom 16.01.2009, Az.
2. Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten über den Fortbestand ihres Arbeitsverhältnisses nach vorübergehender Bewilligung einer Rente wegen voller Erwerbsminderung auf unbestimmte Dauer.
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