LAG Baden-Württemberg - Urteil vom 30.07.2009
11 Sa 18/09
Normen:
BAT § 59 Abs. 1 S. 1;
Vorinstanzen:
ArbG Freiburg, vom 16.01.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 14 Ca 435/08

Beendigung des Arbeitsverhältnisses bei vorübergehender Bewilligung einer Rente wegen voller Erwerbsminderung auf unbestimmte Dauer

LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 30.07.2009 - Aktenzeichen 11 Sa 18/09

DRsp Nr. 2009/28466

Beendigung des Arbeitsverhältnisses bei vorübergehender Bewilligung einer Rente wegen voller Erwerbsminderung auf unbestimmte Dauer

Die Beendigung des Arbeitsverhältnisses nach § 59 Abs. 1 S. 1 BAT tritt mit Zustellung des Rentenbescheids, mit dem eine unbefristete Rente bewilligt wird, ein. Auf die Rechtskraft des Bescheids kommt es nicht an, wenn die Arbeitnehmerin nicht vor deren Eintritt durch Rücknahme oder Einschränkung des Antrags über den Rentenanspruch sozialrechtlich disponiert und hiervon den Arbeitgeber zeitnah unterrichtet hat.

Tenor:

1. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Freiburg vom 16.01.2009, Az. 14 Ca 435/08, wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

2. Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

BAT § 59 Abs. 1 S. 1;

Tatbestand:

Die Parteien streiten über den Fortbestand ihres Arbeitsverhältnisses nach vorübergehender Bewilligung einer Rente wegen voller Erwerbsminderung auf unbestimmte Dauer.