Die Parteien streiten darüber, ob das Arbeitsverhältnis aufgrund einer auflösenden Bedingung endete.
Der am 20. Juni 1949 geborene, verheiratete und zwei Kindern unterhaltsverpflichtete Kläger ist seit August 1971 als Krankenpfleger bei der Beklagten bzw. deren Rechtsvorgängerin nach Maßgabe des schriftlichen Arbeitsvertrages vom 10. August 1971 beschäftigt. Auf das Arbeitsverhältnis findet kraft arbeitsvertraglicher Vereinbarung der
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|