LAG Frankfurt/Main - Urteil vom 24.02.2006
3/11 Sa 909/05
Normen:
BAT § 59 ;
Vorinstanzen:
ArbG Frankfurt/Main, vom 17.03.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 6254/03

Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Arztgutachten nur bei zutreffender Erfassung der Rechtsbegriffe der Berufs- und Erwerbsunfähigkeit

LAG Frankfurt/Main, Urteil vom 24.02.2006 - Aktenzeichen 3/11 Sa 909/05

DRsp Nr. 2006/19773

Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Arztgutachten nur bei zutreffender Erfassung der Rechtsbegriffe der Berufs- und Erwerbsunfähigkeit

»Durch das Gutachten eines Amtsarztes wird das Arbeitsverhältnis nur dann beendet, wenn in dem Gutachten der Rechtsbegriff der Berufs- und Erwerbsunfähigkeit zutreffend erfasst wird. Dies ist nicht der Fall, wenn der Amtsarzt den Arbeitnehmer als "dienstunfähig" bezeichnet.«

Normenkette:

BAT § 59 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten darüber, ob das Arbeitsverhältnis aufgrund einer auflösenden Bedingung endete.

Der am 20. Juni 1949 geborene, verheiratete und zwei Kindern unterhaltsverpflichtete Kläger ist seit August 1971 als Krankenpfleger bei der Beklagten bzw. deren Rechtsvorgängerin nach Maßgabe des schriftlichen Arbeitsvertrages vom 10. August 1971 beschäftigt. Auf das Arbeitsverhältnis findet kraft arbeitsvertraglicher Vereinbarung der Bundes-Angestelltentarifvertrag Anwendung. Die Bruttovergütung des Klägers betrug zuletzt EUR 30.700,00 jährlich. Der Kläger ist seit 23. September 2002 ununterbrochen krank.