Die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts Würzburg vom 2. September 2008 wird zurückgewiesen.
I. Die Beschwerde richtet sich gegen den Beschluss des Sozialgerichts Würzburg vom 2. September 2008, mit dem das Gesuch der Klägerin auf Ablehnung der Sachverständigen Dres. M., H. und H. zurückgewiesen wurde.
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