Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
II.Der Kläger hat die Kosten des Zulassungsverfahrens zu tragen.
III.Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 41.738,40 EUR festgesetzt.
I.
Der am ... ... 1981 geborene Kläger begehrt die Befreiung von der Pflichtmitgliedschaft in der beklagten Rechtsanwaltsversorgung in Bayern.
Der Kläger ist seit Juni 2007 Mitglied im Versorgungswerk der Rechtsanwälte im Lande Hessen. Er war bis zum 30. September 2015 bei der Kanzlei L ... ... ... in F ... ... ... tätig. Zum 1. Oktober 2015 hat er eine Anstellung bei der Kanzlei H ... ... ... ... in M ... aufgenommen. Zum 2. November 2015 wurde der Kläger in die Rechtsanwaltskammer M ... in Bayern als Rechtsanwalt aufgenommen, woraufhin seine Mitgliedschaft in der Rechtsanwaltskammer F ... zeitgleich endete.
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