Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Freiburg vom 18. September 2008 wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen.
Der Streitwert wird auch für das Berufungsverfahren auf € 13.016,26 festgesetzt.
Der Rechtsstreit wird darüber geführt, ob der Beigeladene als Pharmaberater ("Fachreferent") von der Versicherungspflicht nach § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Sechstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI) befreit ist oder die Beklagte von der Klägerin für den Beigeladenen zu Recht Beiträge zur Rentenversicherung in Höhe von € 13.016,26 fordert.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|