BSG - Urteil vom 02.11.2000
B 11 AL 15/00 R
Normen:
AFG § 128 Abs. 1 S. 2, § 128 Abs. 2 Nr. 2, § 128 Abs. 8 S. 2; GG Art. 2 Abs. 2 S. 1; SGB III § 147a Abs. 1 S. 2; SGB X § 20 Abs. 1, § 42 S. 1; SGG § 103, § 106 Abs. 1, § 128 Abs. 1 ; ZPO § 139 Abs. 1 ;
Vorinstanzen:
LSG Baden-Württemberg, vom 15.12.1999 - Vorinstanzaktenzeichen L 3 AL 2931/97
SG Konstanz, vom 25.04.1997 - Vorinstanzaktenzeichen S 2 AL 446/95

Befreiungstatbestände bei der Erstattungspflicht der Arbeitgebers bei Arbeitslosengeld und anderweitigem Sozialleistungsanspruch

BSG, Urteil vom 02.11.2000 - Aktenzeichen B 11 AL 15/00 R

DRsp Nr. 2001/3773

Befreiungstatbestände bei der Erstattungspflicht der Arbeitgebers bei Arbeitslosengeld und anderweitigem Sozialleistungsanspruch

1. Auch unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten wird an der Rechtsprechung festgehalten, wonach für die Feststellung der Voraussetzungen anderweitiger Sozialleistungsansprüche iS. des § 128 Abs. 1 S. 2 AFG der allgemeine Maßstab der Amtsermittlungspflicht gilt. 2. Der Beibringungsgrundsatz gilt für die Darlegung und den Nachweis, die Erstattung von Leistungen wegen Arbeitslosigkeit durch den Arbeitgeber gefährde nach Durchführung des Personalabbaus verbleibende Arbeitsplätze. 3. Zu dem Zeitpunkt, zu dem die Erstattung zu erheben ist, erfordert die Entscheidung über den Wegfall der Erstattungspflicht wegen Gefährdung von Arbeitsplätzen eine Prognose auf die möglichen Auswirkungen der Erstattung. 4. Die Stellungnahme der fachkundigen Stelle, die als als Beteiligtenvorbringen zu würdigen ist, begründet weder die Vermutung ihrer Richtigkeit noch ist sie für Verwaltung und Gerichte bindend. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

AFG § 128 Abs. 1 S. 2, § 128 Abs. 2 Nr. 2, § 128 Abs. 8 S. 2; GG Art. 2 Abs. 2 S. 1; SGB III § 147a Abs. 1 S. 2; SGB X § 20 Abs. 1, § 42 S. 1; SGG § 103, § 106 Abs. 1, § 128 Abs. 1 ; ZPO § 139 Abs. 1 ;

Gründe: