Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Kiel vom 28.01.2008 - öD 2 Ca 1943 b/07 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten über die Wirksamkeit der Befristung eines Arbeitsverhältnisses zum 31.12.2007.
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