LAG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 14.12.2006
4 Sa 805/06
Normen:
BGB § 305 Abs. 1 Satz 1 § 307 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 § 611 Abs. 1 ;
Vorinstanzen:
ArbG Trier, vom 28.06.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Ca 295/06

Befristete Erhöhung der Wochenarbeitszeit für Lehrkräfte im Vertretungsfall

LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 14.12.2006 - Aktenzeichen 4 Sa 805/06

DRsp Nr. 2007/17836

Befristete Erhöhung der Wochenarbeitszeit für Lehrkräfte im Vertretungsfall

Eine unangemessene Benachteiligung durch eine befristete Arbeitszeiterhöhung liegt nicht vor, wenn dem Arbeitgeber im Rahmen einer Vertretungsregelung ein schutzwürdiges rechtlich anzuerkennendes Interesse an der jeweils befristeten Aufstockung des Stundendeputats ist, welches das Interesse der Arbeitnehmerin an der unbefristeten Vereinbarung des Beschäftigungsbedarfumfangs überwiegt.

Normenkette:

BGB § 305 Abs. 1 Satz 1 § 307 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 § 611 Abs. 1 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten um den Inhalt ihres Arbeitsverhältnisses, insbesondere um die Frage, ob eine befristete vereinbarte Arbeitszeiterhöhung im Vertragsverhältnis rechtswirksam vereinbart wurde.

Die Klägerin, geboren am 01.05.1960, verheiratet, vier Kinder, wurde von dem beklagten Land zunächst seit dem 23.02.2003 in wiederholt befristeten Verträgen, z. T. bereits im Rahmen des schulorganisatorischen Projekts zur erweiterten

Selbstständigkeit als pädagogische Fachkraft beschäftigt.

Unter dem 24.08.2005 vereinbarten die Parteien sodann ein unbefristetes Arbeitsverhältnis mit u. a. folgendem Inhalt:

"§ 1