Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 22. April 2008 -
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten um die rechtswirksame Befristung eines Arbeitsverhältnisses und die Weiterbeschäftigung des Klägers bei der Beklagten.
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