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Die 1964 geborene Klägerin leidet an einem sog Morbus-Down-Syndrom mit schwerer geistiger Behinderung, Sehminderung, Haarausfall sowie außerordentlicher Körperfülle an Bauch, Hüften und Beinen. Sie wohnt mit ihren Eltern und ihrer Schwester zusammen, die zu ihrer Betreuerin bestellt ist. Montags bis freitags fährt sie mit dem Bus zur Arbeit in einer Behindertenwerkstatt.
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