I.
Die Parteien stritten über zwei Instanzen um die Berechtigung einer der Klägerin von der Beklagten ausgesprochenen betriebsbedingten Kündigung. In der ersten Instanz hatte die Klägerin mit ihrer Klage obsiegt, in der zweiten Instanz wurde auf die Berufung der Beklagten die Klage abgewiesen und der Klägerin die Kosten des Rechtsstreits auferlegt.
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