Die Beschwerde des Beteiligten zu 1) gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Trier vom 21. Juni 2016 - Az:
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
A
Die Beteiligten streiten darüber ob die Arbeitgeberin eine mitbestimmungspflichtige betriebliche Bildungsmaßnahme in der Filiale T durchführt.
Die Beteiligte zu 2) (im Folgenden: Arbeitgeberin) ist ein bundesweit tätiges Einzelhandelsunternehmen mit Hauptsitz in H, das in Deutschland etwa 400 Filialen betreibt, die jeweils als eigenständige Betriebe iSd. des Betriebsverfassungsgesetzes organisiert sind. Der Antragsteller ist der in der Filiale T gebildete Betriebsrat (im Folgenden: Betriebsrat).
1. 2. a) b) c) d) e) f) g) h) 1. 2. a) b) c) d) e) f) g) h)
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